top of page

MEDIZINRECHTSKANZLEI
DR. STEINBRÜCK

Beratung und Vertretung im Medizinrecht für Ärzte und Ärztinnen, Berufsausübungsgemeinschaften, MVZ, Kliniken und ärztliche Institutionen

Spezialisierte und hochqualifizierte anwaltliche Beratung und Vertretung im Medizinrecht ausschließlich für Leistungserbringer und ärztliche Institutionen aufgrund von über 40 Jahren Berufserfahrung – schnell, engagiert und zuverlässig.

Ihr Experte für Medizinrecht

Portraitfoto eines seriös gekleideten Mannes im Anzug, neutraler Hintergrund, Hochformat.

Medizinrechtliche Beratung

Mit langjähriger Erfahrung berät Dr. Steinbrück Leistungserbringer, Kliniken und medizinische Organisationen in allen Belangen des Gesundheitswesens. Sein Fokus liegt auf der sorgfältigen Analyse und Erarbeitung einer realistischen Strategie, umsichtigen Beratung, engagierten Vertretung, interessengerechten Verhandlung und, falls nötig, entschiedenen Prozessführung oder kreativen Mediation.

Ärztliches Vertragsrecht

Umfassende rechtliche Begleitung bei der Gestaltung, Verhandlung und Prüfung Praxikkauf-, Gemeinschaftspraxis-, Praxisgemeinschafts-, MVZ-, Arztanstellungs-, und sonstigen Kooperationsverträgen jeglicher Art.

Krankenhausrecht

Regulatorische und organisatorische Beratung für Krankenhausträger, Gestaltung von Chefarzt-Dienstverträgen, Kooperationsverträge mit Ärzten, BAG, MVZ, Mergers and Acquisitions, Umstrukturierung von Kliniken und Belegärzten, und Beratung zu Versorgungsverträgen.

Praxis & Kooperation

Beratung bei der Gründung, Übernahme und dem Kauf und Verkauf von Arztpraxen sowie MVZ, Mergers and Acquisitions, Umstrukturierung von Kliniken.

Mediation im Medizinrecht

Begleitung und Moderation von Konflikten zwischen Ärzten untereinander, bei Auseinandersetzungen in und unter Kliniken und Teams, Entwicklung einvernehmlicher, rechtlich tragfähiger Lösungen.

Vertragsarztrecht

Beratung im gesamten Vertragsarztrecht, insbesondere bei Gründung und Strukturierung von MVZ, Mergers and Acquisitions, Umstrukturierung von Kliniken, Zulassungs- und Ermächtigungsverfahren, Nachbesetzungen und Sitzverlegungen, Arztanstellungs- und Job-Sharing-Genehmigungen.

Berufsrecht

Umfassende Beratung zu Fragen der "unerlaubten Zuweisung" und Korruption, den §§ 299a und b StGB, zu Approbationsfragen, dem Erwerb von Facharztbezeichnungen sowie Vertretung in berufsrechtlichen Verfahren.

Ärztliches Vergütungsrecht

Beratung im ärztlichen Vergütungsrecht, insbesondere zu EBM and GOÄ sowie Honorarverteilungsmaßstäben und bei Plausibilitätsprüfungen.

Honorare

Wir legen großen Wert auf die Transparenz  unserer Honorare. Im Erstgespräch, spätestens  bei der Mandatserteilung, wird der Mandant  eingehend aufgeklärt. In der Regel erfolgt die Abrechnung auf Stundenbasis; bei der Vertragsgestaltung kann ggf. ein Pauschalhonorar“ vereinbart werden. Rechtsstreite werden i.d.R. nach dem RVG, d. h. der amtlichen Gebührenordnung, abgerechnet. Mischformen bei der Honorargestaltung sind möglich. Das Honorar wird zumeist nach Zeitabschnitten fällig gestellt. Honorarabsprachen werden schriftlich festgehalten.

Fachgebiete

Als spezialisierte Kanzlei für Beratung im Medizinrecht bietet Dr. Steinbrück fundierte Expertise für anspruchsvolle Mandate an der Schnittstelle von Recht und Gesundheit. Seine Schwerpunkte mit besonderen Fachkenntnissen liegen aufgrund jahrelanger Subspezialisierung, intensiver Erfahrung und stetiger Fort- und Weiterbildung auf den nachfolgend dargestellten Teilgebieten des Medizinrechts:

Erfahrung & Karriere

1975 — 1979

Akademische Ausbildung an den Universitäten Mainz und München. Abschluss mit dem 1. Staatsexamen.

Studium der Rechtswissenschaften

1980 — 1982

Rechtsreferendariat und Promotion

Juristischer Vorbereitungsdienst (Rechtsreferendariat) am LG Traunstein, LG Landshut und LG München. Promotion und Lehrstuhlassistenz bei Prof. Dr. Peter Lerche an der Universität München. Abschluss mit dem 2. Staatsexamen.

1982 — 1992

Tätigkeit als Rechtsanwalt für Zivil- und Öffentliches Recht

Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer Allgemeinkanzlei für Zivil- und Öffentliches Recht sowie Prozessrecht in München.

1999 — 2014

Tätigkeit als Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht

Tätigkeit als Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht in einer überregionalen Großkanzlei in München and Berlin. Beginn und Vertiefung der Spezialisierung auf Medizinrecht.

2015 — 2025

Tätigkeit als Fachanwalt für Medizinrecht

Tätigkeit als Fachanwalt für Medizinrecht mit Schwerpunkt auf der Beratung von Ärztinnen und Ärzten, Arztpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften, MVZ und Kliniken im Vertragsarztrecht, ärztlichem Vertragsrecht, Berufsrecht, Krankenhaus- und Vergütungsrecht. Partner in der renommierten Medizinrechtskanzlei Ulsenheimer Rechtsanwälte in München and Berlin.

1999 — 2025

Veröffentlichungen, Vorträge, Lehrtätigkeit, Ehrenämter

Seit vielen Jahren regelmäßige Veröffentlichungen und Vorträge zu aktuellen Themen des Medizinrechts. Lehrbeauftragter der Munich Business School in München. Vorstandsmitglied (Geschäftsführender Ausschuss) der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV); stellvertretender Vorsitzender des Fachausschusses für Medizinrecht der Rechtsanwaltskammer München.

Kanzlei & Anfahrt

Medizinrechtskanzlei Dr. Ralph Steinbrück
Steubstraße 10
81925 München

Telefon: +49 89 99275840
E-Mail: steinbrueck@ra-medr.de
Internet: www.steinbrueck.ra-medr.de

Sie wünschen eine rechtliche Einschätzung oder laufende Beratung im Medizinrecht? Gerne prüfe ich Ihr Anliegen und bespreche mit Ihnen das passende Vorgehen – in der Regel zunächst im Rahmen einer kurzen telefonischen, schriftlichen oder persönlichen Erstberatung.

Für Ärztinnen, Ärzte, Praxen, Kliniken und MVZ: Wenn Sie medizinrechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne persönlich zur Verfügung und begleite Sie bei Ihren Vorhaben und Entscheidungen.

© 2026 Medizinrechtskanzlei Dr. Steinbrück. Alle Rechte vorbehalten.

bottom of page